"Freier oder zugesetzter Zucker" - was ist damit gemeint?
Den "freien oder zugesetzten" Zucker reduzieren, dass möchten zurzeit viele. Aber, wissen Sie wirklich auch was mit dem "freien oder zugesetzen Zucker" gemeint ist? Wenn ich in der Beratung oder im Bekanntenkreis nachfrage, erhalte ich oft die Antwort, ich glaube schon, aber ich bin mir nicht zu 100 % sicher. Mit diesem Blogartikel gibt's Klarheit.
Natürlicher Zucker:
Dazu ein kleines Beispiel:
Sie bereiten für sich für das Frühstück ein Fruchtjoghurt aus Erdbeeren und Naturjoghurt zu. Dieses selbstgemachte Fruchtjoghurt enthält bereits von Natur aus Zucker, da die Zutaten (Erdbeeren und Joghurt) schon Zucker enthalten. Wenn Sie keine weitere süssende Zutat wie Haushaltszucker, Honig, Sirup, Saft dazugeben, enthält ihr Fruchtjoghurt keinen «zugesetzten Zucker».
Der natürliche Zucker kommt in Früchten, Gemüse, Milch und Getreideprodukten vor.
Freier oder zugestzeter Zucker
Sie kaufen ein Fruchtjoghurt im Supermarkt. Hier wird neben Joghurt und Früchten oft eine Menge Haushaltzucker, Sirup oder anderes dazugegeben. Hier wurde der Zucker zugesetzt. Das gleiche gilt aber auch, wenn Sie zu ihrem selbstgemachten Fruchtjoghurt noch Honig, Saft, Sirup, Agavensirup usw. dazugeben. Dann haben Sie auch Zucker «zugesetzt».
Unter «freiem Zucker» oder «zugesetztem Zucker» werden alle Einfach- und Zweifachzucker, verstanden, welche den Lebensmitteln vom Hersteller, Koch oder Konsument zugefügt werden, zusätzlich zu dem Zucker, der in Honig, Sirup, Fruchtsaft und Fruchtsaftkonzentrat enthalten ist.
Für die, die es ganz genau wissen wollen:-)
Definition gemäss BLV (Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen)
- Der Begriff „zugesetzter Zucker“ bezieht sich auf Saccharose, Fruktose, Glukose, Stärkehydrolysate (Glukosesirup, High-Fructose-Sirup) und andere isolierte Zuckerpräparate, unabhängig davon ob diese als solche verwendet oder während der Zubereitung oder Produktion von Lebensmitteln zugegeben werden. Zuckeralkohole (Polyole) wie Sorbit, Xylit, Mannit und Laktit werden üblicherweise nicht zum zugesetzten Zucker gerechnet. Im Rahmen dieses Anhangs, werden auch Zuckerarten aus Honig, Sirupen, Fruchtsäften und Fruchtsaftkonzentraten zum zugesetzten Zucker gerechnet.
So erkennen Sie den zugesetzten Zucker in einem Produkt
Für Sie als Konsument, ist das definitiv nicht leicht, da bleibt Ihnen nichts anderes übrig als das Kleingedruckte auf den Nährstoffetiketten genau zu lesen. Im Foodprofil steht nämlich nur die Gesamtmenge an Zucker. Wie in diesem Beispiel, 14 g Kohlenhydrate davon 13 g Zucker.
![Foodprofil_Joghurt Freien oder zugesetzen Zucker?](https://www.ernaehrungsberatungweinfelden.ch/wp-content/uploads/2019/10/Foodprofil_Joghurt.png)
Die Lebensmittelhersteller sind schlau 🙂
![Müesli freien oder zugesetzen Zucker](https://www.ernaehrungsberatungweinfelden.ch/wp-content/uploads/2019/10/Müesli.png)
Lebensmittel, bei denen an erster Stelle im Zutatenverzeichnis „Zucker“ steht, sind offensichtliche Zuckerfallen und lassen sich heutzutage nicht mehr so gut verkaufen!
Damit die Lebensmittelhersteller ihre Produkte trotzdem verkaufen können werden Sie verkaufsoptimiert. Das heisst, die Lebensmittel werden mit verschiedenen Süsslichen Zutaten wie zb. Dextrose, Maltose, Honig usw. gesüsst, die dann im Zutatenverzeichnis an dritter und vierter Stelle stehen.
Merken Sie sich diese Namen
Am besten ist, wenn Sie im Zutatenverzeichnis nicht nur auf den Zucker achten, sondern auch auf die folgenden Begriffe, denn Zucker hat viele verschiedene Namen.
Mit der Endung - ose:
- Saccharose
- Dextrose
- Raffinose
- Glukose
- Laktose
- Maltose
Mit der Endung - dextrin und extrakt:
- Maltodextin
- Dextrin
- Weizendextrin
- Malzextrakt
- Gerstenmalz/-extrakt
Sirupe, Säfte, & Co.
- Honig
- Agavendicksaft
- Ahornsirup
- Akaziensirup
- Fruktosesirup oder Fruktose-Glukose-Sirup
- Stärkesirup
- Karamellsirup
- Rohrohrzucker
- Kokosblütenzucker
Ohne Zuckerzusatz
Viele Konsumenten meinen, wenn auf dem Produkt «Ohne Zuckerzusatz» steht, dass das Produkt auch kein Zucker enthält. Dem ist leider nicht so. 🙁 Bei der Aussage «Ohne Zuckerzusatz» ist zwar der Zusatz von Zuckerarten (Mono und Disacchariden) und süssenden Lebensmitteln wie z.B. Honig verboten, jedoch kann das Produkt von Natur aus Zuckerarten enthalten, wie zum Beispiel gedörrte Früchte oder Früchtemark (Pulpe).
![Nährwerte Ohne Zuckerzusatz_Nährwertangaben](https://www.ernaehrungsberatungweinfelden.ch/wp-content/uploads/2019/10/Nährwerte-1.png)
Und noch etwas; wird eine süssschmeckende Zutat wegen ihrer Farbe eingesetzt, zählt sie laut Lebensmittelrecht nicht als Zucker, sondern als Farbstoff und der Begriff «ohne Zuckerzusatz» darf ganz legal auf der Verpackung stehen.
Möchten Sie auch gerne den Zuckerkonsum reduzieren?
Dann setzen Sie sich auf die Warteliste zum 5 tägigen Online - Mini Kurs "Weniger Zucker ist mehr". Weiter Infos unter "Weniger Zucker ist mehr".
Bleiben Sie kritisch! Und wenn Zucker, dann bitte richtig geniessen!