Oft werden Rezepte zuckerfrei angepriesen, nimmt man diese jedoch genau unter die Lupe, enthalten diese oft mehr Zucker als manch einer vermuten würde. Leider wird mit dem Wörtchen «zuckerfrei» aktuell recht fahrlässig umgegangen. Ein Beispiel:
Schokomuffins aus dem Kochbuch «Zuckerfrei backen»
- 120 g Datteln (entsteint)
- 1 kleine vollreife Banane (ohne Schale ca. 100 g)
- 120 g Mandeldrink
- 2 Eier
- 200 g gemahlene Mandeln
- 8 EL Kakaopulver
Folgende Nährwerte wurden angegeben: Pro Stück 390 Kcal, 12 g Eiweiss, 29 g Fett, 19 g KH
Ich habe das Rezept mit dem Prodi, einer Software für die Ernährungsberatung, nochmals berechnet und kam auf folgendes Ergebnis.
Pro Stück: 367 Kcal, 12 g Eiweiss, 24 g Fett 20 g KH, davon 16 g Zucker = 4 Würfelzucker
Laut offiziellen Definitionen darf ein «zuckerfreies Lebensmittel» nicht mehr als ein halbes Gramm Zucker pro 100 Gramm des Lebensmittels enthalten. Dabei ist egal, ob der Zucker industriell oder natürlicherweise zugesetzt wurde.
Liebe Leser, wenn in einem Rezept Früchte verarbeitet werden, kann es niemals «zuckerfrei sein»! Wenn das Rezept Trockenfrüchte enthält, schon gar nicht. Und wenn im Rezept Agavendicksaft oder Ahornsirup enthalten ist, auch wenn dies natürliche Süssungsmittel sind, bedeutet das noch lange nicht, dass das Rezept «zuckerfrei» ist.
"Zuckerfrei heisst ohne Zucker"
Alles andere heisst «kein extra Zucker zugesetzt» oder «zuckerarm» (wenn weniger als fünf Gramm pro 100 Gramm Endprodukt enthalten sind). Das obige Rezept ist somit alles ander als "zuckerfrei."
Gesetzlich definierte Aussagen über den Zuckergehalt auf Verpackungen:
Aussagen über den Zuckergehalt | Gesetzliche Definitionen | Das kann heissen ... |
---|---|---|
Zuckerfrei | Das Produkt darf nicht mehr als 0.5 g Zucker (Einfach- und Zweifachzucker) pro 100 ml enthalten. | Zucker wird durch Zuckeraustauschstoffe oder Süssstoffe ersetzt. Die Produkte sind zwar etwas kalorienärmer als mit Zucker gesüsste, aber nicht zwangsläufig kalorienarm. |
Zuckerarm | Das Produkt darf nicht mehr als 5 g Zucker (Einfach- undZweifachzucker) pro 100 g bzw. 2,5 g Zucker pro 100 ml enthalten, | |
Ohne Zuckerzusatz | Es dürfen keine Einfach- und Zweifachezucker sowie andere wegen ihrer süssenden Wirkung verwendeten Lebensmittel zugesetzt werden. Enthält das Lebensmittel von Natur aus Zuckerarten (Einfach- und Zweifachzucker), muss auf dem Etikett der folgende Hinweis stehen. "Enthält von Natur aus Zucker" oder "enthält von Natur aus Zuckerarten". | |
Reduzierter Zuckeranteil | Der reduzierte Anteil muss mindestens 30 Prozent geringer sein, als der eines vergleichbaren Produktes. | Die Vergleichbarkeit ist beim Einkauf oft nicht gegeben. |
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